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Was tun nach dem Ende der EEG-Förderung?

Die Einspeisevergütung läuft nach 20 Jahren für die ersten Photovoltaikanlagen zum Ende 2020 aus. Dann stellt sich für Betreiber die Frage: Stilllegen oder Weiterbetrieb? Die Stadtwerke bieten kompetente Beratung und interessante Angebote für den Weiterbetrieb.

Vor 20 Jahren wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, verabschiedet. Darin wurde auch die Einspeisevergütung für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf 20 Jahre befristet. Alle PV-Anlagen, die im Jahr 2000 ans Netz gegangen sind, erhalten ab dem 1. Januar 2021 also keine Einspeisevergütung für Solarstrom mehr. In den Folgejahren verlieren immer mehr Anlagen, die diese 20-Jahre-Grenze erreichen, den Förderanspruch. Betreiber von PV-Anlagen fragen sich nun, wie sie den erzeugten Solarstrom nach Ende der EEG-Förderung weiter nutzen können. Die Stadtwerke Duisburg erklären, welche Möglichkeiten es zukünftig gibt.

Welche Möglichkeiten gibt es nach dem Ende der EEG-Förderung?

Nach Ablauf des Förderanspruchs haben Anlagenbetreiber grundsätzlich
verschiedene Möglichkeiten:

  • der erzeugte Solarstrom wird ohne weitere Vergütung für den Eigenverbrauch genutzt
  • der selbst erzeugte Strom wird direkt an Dritte, beispielsweise die Stadtwerke, verkauft (Direktvermarktung)
  • die 20 Jahre alte PV-Anlage wird abgebaut

Außer der Eigennutzung und der Direktvermarktung an Dritte gibt es natürlich auch Zwischenformen. So ist zum Beispiel möglich, den Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann, als Überschuss- Strom weiter einzuspeisen oder in einem Batteriespeicher „zwischenzulagern“. Oder sollte der selbst erzeugte Strom einmal nicht ausreichen, um den kompletten Strombedarf im eigenen Haushalt zu decken, kann der Reststrombedarf über einen besonderen Stromtarif der Stadtwerke Duisburg gedeckt werden.

Eigenverbrauch rechnet sich oft auch nach der Förderung


Solarstrom aus der eigenen PV-Anlage kostet durchschnittlich 11 Cent pro Kilowattstunde, im öffentlichen Netz dagegen kostet Strom rund 31 Cent pro Kilowattstunde. Ein möglichst hoher Eigenverbrauch lohnt sich also auch nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung, wenn nur ein geringer Anteil an Überschuss-Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden muss. Hierbei können Maßnahmen wie die Installation eines Stromspeichers oder einer Wärmepumpe sinnvoll sein.

Direktvermarktung


Um den Strom wie gehabt zu 100 Prozent in das öffentliche Netz einspeisen zu können, muss ein Vertrag zur Stromvermarktung zum Beispiel mit den Stadtwerken Duisburg geschlossen werden.

Faire und kompetente Beratung

Welche der Möglichkeiten eignet sich für welche Anlage? Ist der Weiterbetrieb wirtschaftlich möglich? „Diese und andere Fragen klären wir im ersten Schritt im Rahmen einer kostenlosen und fairen Beratung per Telefon“, erläutert Sebastian Limburg, Leiter Innovationsmanagement und Energiedienstleistungen bei den Stadtwerken Duisburg. Danach folgen weitere Prüfungs-, Beratungs- und Planungsschritte bis zu einer Empfehlung, wie die Anlage nach Auslauf der Förderung am besten genutzt werden kann. So bieten die Stadtwerke zum Beispiel eine sicherheitstechnische Beratung und Funktionsprüfung der PV-Anlage für 350 Euro oder eine komplette Überprüfung der Anlage mit einer Handlungsempfehlung. So kann es erforderlich sein, Module zu erneuern oder die Steuerungselektronik zu ergänzen. Auch die Erweiterung der Anlage um einen Batteriespeicher ist manchmal sinnvoll. Über die Möglichkeiten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen beraten die Experten der Stadtwerke Duisburg telefonisch unter 0203 604 1111 oder online unter stadtwerke-duisburg.de/photovoltaik. Dort erfahren Interessierte außerdem, wie man die Sonne zur Unterstützung von Heizung und Warmwasseraufbereitung nutzt und welche Fördermittel es gibt.

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