Reform Wohnungseigentumsgesetz
Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes treten ab Dezember 2020 wesentliche Änderungen in Kraft, die u. a. eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vereinfachen. So ist künftig keine Zustimmung aller Miteigentümer bei der Installation für Elektro-Ladestationen nötig – der jeweilige Eigentümer muss lediglich für die Kosten selber aufkommen. Weitere Informationen zur Reform finden Sie hier: