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Stadtwerke mit neuem Onlineangebot

Heizungstausch und Gebäudesanierung

Seit Jahresbeginn gelten die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Wer ein Haus neu baut oder saniert, muss die dort enthaltenen Vorgaben beachten. Gleichzeitig gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen. Fördersummen und -höhen werden häufig angepasst. So hat das Bundeswirtschaftsministerium erst kürzlich die Fördersätze für förderfähige Energieberatungen in Wohngebäuden (EBW) gesenkt. Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer können ab sofort über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Neben den bisher Berechtigten können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen Anträge stellen. In dieser für Verbraucherinnen und Verbraucher herausfordernden und teilweise unübersichtlichen Situation steigt der Bedarf nach Beratung und Orientierung.

Um hier schnell und unkompliziert zu helfen, bieten die Stadtwerke Duisburg online neue Fördermittel- und Energiesparangebote: den kostenlosen Energiesparrechner, den staatlich geförderten individuellen Sanierungsfahrplan und den Förderservice. Sie ergänzen die bereits im Frühjahr 2024 eingeführte kostenfreie Fördermitteldatenbank der Stadtwerke, die aktuell über 6.500 Fördermöglichkeiten aus Bundes-, Landes- und kommunalen Förderprogrammen enthält.

Heizungstausch- und Sanierungs￾projekte lassen sich bequem von zu Hause planen mit den digitalen Angeboten der Stadtwerke.

Mit dem Energiesparrechner die Effizienz der eigenen Immobilie bestimmen

Wenige Daten reichen aus, um mit Hilfe des Energiesparrechners auszurechnen, wie effizient das eigene Gebäude momentan schon ist. Wie die Energieeffizienz durch Sanierungsmaßnahmen gesteigert werden kann, lässt sich dann mit dem Rechner simulieren. Ein Bericht fasst die errechneten Energieeinsparpotenziale zusammen und stellt sie anschaulich in grafischer Form dar. Zu den geplanten Maßnahmen werden gleichzeitig die geeigneten Fördermöglichkeiten aufgezeigt.

Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan zur Klimaneutralität

Benötige ich nur ein neues regeneratives Heizsystem oder sollten auch die Fenster getauscht werden? Oder sollte sogar die Gebäudehülle gedämmt werden, um die Energiewende erfolgreich in meinen vier Wänden umzusetzen? Was kosten diese Maßnahmen und wie viel CO2 wird damit eingespart? Diese Fragen werden durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) beantwortet, der maximal 15 Jahre gültig ist. Liegt ein iSFP vor, kann die Umsetzung von Maßnahmen mit einem Bonus von fünf Prozent höher gefördert werden. Außerdem verdoppeln sich die förderfähigen Sanierungsausgaben von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. „Wir wollen Immobilienbesitzerinnen und -besitzer mit dem individuellen Sanierungsfahrplan dabei unterstützen, die gesetzlichen Ziele hin zur Klimaneutralität zu erreichen. Und nach der Beratung unterstützen wir natürlich auch gerne bei der Umsetzung mit unseren Lösungen für Wärme und Mobilität“, erklärt Maurice Scholz, Produktmanager bei den Stadtwerken Duisburg.

Auch bei der Finanzierung entsprechender Maßnahmen ist der iSFP ein hilfreiches Instrument. Neben einer Kostenabschätzung bietet er auch einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten an. So können einzelne Maßnahmen auf Basis des vorhandenen Budgets bewertet werden. Die Kosten des iSFP können durch die aktuelle Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 50 Prozent erstattet werden.

Fördermittelservice unterstützt bei Heizungsmodernisierung

Ob und in welcher Höhe das eigene Vorhaben gefördert wird, können Interessierte innerhalb weniger Minuten online mit der kostenfreien Fördermitteldatenbank der Stadtwerke Duisburg prüfen. Experten helfen überdies bei der Auswahl der geeigneten Förderprogramme. Für die Fördermittelbeantragung und -beschaffung bieten die Stadtwerke jetzt zusätzlich einen speziellen Fördermittelservice für die Heizungsmodernisierung an. Nach der Auswahl des passenden Förderprogramms füllt der Förderservice alle Anträge aus und kümmert sich bei Bedarf um erforderliche Nachweise – ganz unkompliziert und aus einer Hand.

Die beschriebenen neuen Fördermittel- und Energiesparangebote sind zentral unter www.swdu.de/foerderung zu finden. Als Duisburgs kompetenter Ansprechpartner für Photovoltaik, Wärmelösungen, Elektromobilität sowie viele weitere Energiedienstleistungen treiben die Stadtwerke die Energiewende in Duisburg aktiv voran.

Alle Infos zum umfangreichen Produkt- und Beratungsangebot haben die Stadtwerke unter den Themenseiten Wärme, Elektromobilität, Photovoltaik und Wärmepumpen auf ihrer Internetseite www.stadtwerke-duisburg.de zusammengestellt. Dort ist zum Beispiel eine Vorabkalkulation für PV-Anlagen möglich. Eine erste Einschätzung der Eignung von Wärmepumpen als alternativer Heizungsart erhalten Immobilienbesitzer über den Online-Wärmepumpen-Check. Individuelle Fragen beantworten die Energieberaterinnen und Energieberater der Stadtwerke Duisburg gerne unter 0203 604 1111 (Mo.–Fr. 08:00 bis 16:00 Uhr)

So fördert die BEG Heizen mit erneuerbaren Energien

Jetzt mitmachen und besonders profitieren

Für den Heizungstausch gibt es folgende Investitionszuschüsse:

  • 30 % Grundförderung
    Für den Umstieg erhalten Sie eine Grundförderung von 30 Prozent bei Wohn- und Nichtwohngebäuden für alle Antragstellergruppen.
  • 20 % Geschwindigkeitsbonus
    Für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (für funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher- heizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen) können selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent bis Ende 2028 bekommen.
  • 30 % einkommensabhängiger Bonus
    Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen erhalten einen Bonus von 30 Prozent.
  • 5 % für Wärmepumpen
    Für Wärmepumpen ist ein zusätzlicher Effizienzbonus von 5 Prozent vorgesehen, wenn sie Grundwasser oder Erdreich als Wärmequelle nutzen oder mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden.
  • Bis zu 70 % Gesamtförderung
    Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.

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